DISBON DisboADD 948 Farbchips 2 - 4 mm 1kg
Durchgefärbte Kunststoff- und Glimmerchips zum Einstreuen in frische Disbon-Bodenbeschichtungen.
- Fachhändler aus Österreich
- Beratung aus der Praxis
- Original vom Hersteller
Beschreibung
Durchgefärbte Kunststoff- und Glimmerchips zum Einstreuen in frische Disbon-Bodenbeschichtungen. DisboADD 948 (bisherige Bezeichnung Disboxid 948 Color-Chips) dient der individuellen Oberflächengestaltung von Bodenbeschichtungen auf Epoxid- oder Polyurethanharzbasis. Die Chips sind 2 bis 4 mm groß und in den Standardfarbtönen Weiß, Schwarz, Hellgrau, Dunkelgrau, Glimmer Gold und Glimmer Silber erhältlich, die sich in beliebigem Verhältnis mischen lassen.
Untergrund und richtiger Zeitpunkt
Die Chips werden in die frisch aufgetragene, glatte Beschichtung eingestreut. Eine eventuell nötige Entlüftung mit der Stachelwalze muss davor erledigt sein, und die Hautbildung auf der Beschichtung darf noch nicht eingesetzt haben – sonst binden die Chips nicht ausreichend ein. Nicht eingesetzt werden dürfen die Farbchips bei ESD-, Antistatik- und WHG-Systemen.
Einstreuen von Hand oder mit der Pistole
Mit der Trichterpistole (Lochgröße 10 mm) werden die Chips mit ca. 2 bar stoßweise in die Fläche geblasen; durch kreisende Bewegung wird die Fläche gleichmäßig bearbeitet. Beim Einstreuen von Hand kleine Mengen hochwerfen und in die Fläche fallen lassen. Materialanhäufungen vermeiden, damit ein gleichmäßiges Erscheinungsbild entsteht.
Verbrauch
Für ein offenes Dekorbild nennt die Technische Information ca. 20–40 g/m². Höhere Mengen können je nach Farbton zu einem ungleichmäßigen Oberflächenbild und zur Überlagerung der Chips führen.
Versiegelung nach dem Einstreuen
Nach ausreichender Wartezeit wird die abgechipste Fläche im Innenbereich mit DisboPUR W 458, DisboPUR W 357 oder DisboXID 422 gemäß deren Technischer Information versiegelt, im Außenbereich mit DisboTHAN 446 oder DisboPUR 309. Glimmer-Chips müssen nicht versiegelt werden. Bei der Verarbeitung sind die Bautenschutz-Verarbeitungshinweise sowie die Caparol Reinigungs- und Pflegehinweise für Fußböden zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren; Reste unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen. Maßgeblich sind die aktuelle Technische Information und die Hinweise auf dem Gebinde.