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Gesetzliche Gewährleistung – EU-Hinweis

Beim Kauf von Waren haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie gilt unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie und ist für Sie kostenlos. Der folgende Hinweis ist die von der Europäischen Union vorgegebene, einheitliche Darstellung (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, gültig ab 27. September 2026).

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie über den QR-Code in der Grafik sowie unter europa.eu – Gewährleistung und Rückgabe. Fragen zu einem konkreten Artikel beantworten wir gerne über unser Kontaktformular.

EU-Hinweis: gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren